Zum Inhalt springen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Spielregeln unserer Zusammenarbeit – Stand: 03.10.2026.

MD&TS muenzlein – Stand: 03.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen MD&TS muenzlein, Inhaber Lukas Münzner, Hauptstraße 22, 08297 Zwönitz OT Hormersdorf (nachfolgend „Dienstleister“), und seinen Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Einrichtung, Betreuung und Wartung von Websites sowie über damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Einrichtung von Hosting und Domains, Text- und Grafikarbeiten, Schulungen, Support).

(2) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden in diesen AGB wie Unternehmer behandelt (§ 310 Abs. 1 BGB). Der Kunde teilt dem Dienstleister vor Vertragsschluss mit, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer handelt. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in einem individuellen Vertrag, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(5) Es gilt die AGB-Fassung, die bei Vertragsschluss aktuell ist. Der Dienstleister stellt sie dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung (z. B. als Anlage oder Link zum Angebot); sie ist außerdem jederzeit unter www.muenzlein.de/agb abrufbar. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Verträge der in Absatz 1 genannten Art, ohne dass der Dienstleister jeweils erneut auf sie hinweisen muss.

(6) „Textform“ im Sinne dieser AGB (§ 126b BGB) umfasst insbesondere E-Mails. „Werktage“ sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Freistaat Sachsen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Dienstleisters sind – sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist – 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Es besteht kein Anspruch auf Abgabe eines Angebots oder auf Annahme eines Auftrags.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Dienstleister einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Beginnt der Dienstleister auf Veranlassung des Kunden mit der Ausführung, kommt der Vertrag spätestens damit zustande.

(3) Beschreibungen und Abbildungen in Werbematerialien, Referenzen, Mustern und unverbindlichen Entwürfen dienen nur der Veranschaulichung und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

(4) Der Dienstleister darf sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter (z. B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) bedienen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden und verantwortet deren Leistungen wie eigene. Eingesetzte Dritte werden zur Vertraulichkeit und, soweit erforderlich, zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

§ 3 Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Korrekturschleifen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung. Innerhalb dieses Rahmens und des abgestimmten Briefings entscheidet der Dienstleister über die technische Umsetzung (z. B. Auswahl von CMS, Frameworks, Plugins) und die gestalterische Ausführung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Für die Erstellung von Websites und einzelne Entwicklungsleistungen gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Für laufende Leistungen wie Wartung, Betreuung und Support gelten, soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, die gesetzlichen Vorschriften über Dienstverträge; für die Überlassung von Speicherplatz gelten die mietvertraglichen Vorschriften.

(3) Im vereinbarten Preis sind, sofern im Angebot nichts anderes steht, zwei Korrekturdurchgänge je Projektphase (Design und Umsetzung) enthalten. Ein Korrekturdurchgang ist die gebündelte, vollständige Rückmeldung des Kunden in Textform zu einem vorgelegten Arbeitsstand. Weitere Korrekturen, Änderungen am bereits freigegebenen Konzept oder Design, Neuentwürfe, zusätzliche Seiten, Funktionen oder Sprachversionen sowie Änderungen nach der Abnahme sind Zusatzleistungen.

(4) Zusatzleistungen werden nur nach Beauftragung in Textform erbracht und – soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist – nach Aufwand zu einem Stundensatz von 30 € vergütet, abgerechnet im 10-Minuten-Takt (sogenannte Arbeitseinheit). Der Dienstleister weist den Kunden auf erkennbaren Mehraufwand hin. Er ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen ohne Beauftragung zu erbringen.

(5) Der Dienstleister stellt bei Fertigstellung die einwandfreie Darstellung in den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) auf marktüblichen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) sicher. Abweichungen aufgrund älterer oder unüblicher Browser und Endgeräte oder aufgrund späterer technischer Entwicklungen sind nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

(6) Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, insbesondere keine Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze.

(7) Der Dienstleister erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und der Website insgesamt (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Barrierefreiheitsrecht) prüft er nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist. Mustertexte, Generatoren oder Vorlagen Dritter ersetzen keine Rechtsberatung.

(8) Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder vergleichbaren Vorschriften werden nur umgesetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ob der Kunde zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, prüft er eigenverantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen (Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten usw.) rechtzeitig, vollständig, in üblichen digitalen Formaten und in ausreichender Qualität bereit. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, fehlende Inhalte zu beschaffen oder zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Rückmeldungen, Freigaben und Entscheidungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung.

(3) Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen (insbesondere Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie Einwilligungen abgebildeter Personen), und räumt dem Dienstleister die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein (Speichern, Bearbeiten, Veröffentlichen auf der Website). Er trägt die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte. Er stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch die bereitgestellten Inhalte beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Dienstleister informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt Verteidigungsmaßnahmen soweit möglich mit ihm ab.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass übermittelte Dateien frei von Schadsoftware sind. Für Schäden durch infizierte oder fehlerhafte Dateien haftet er, soweit er dies zu vertreten hat.

(5) Der Kunde behandelt Zugangsdaten (CMS, Hosting, Domain) vertraulich, verwendet starke, individuelle Passwörter und aktiviert die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo sie angeboten wird. Er gibt Zugangsdaten nur an berechtigte Personen weiter und sorgt dafür, dass diese die Pflichten nach diesem Absatz einhalten. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch informiert er den Dienstleister unverzüglich.

(6) Verzögert sich die Leistung wegen fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entstehen dem Dienstleister dadurch Wartezeiten oder Mehraufwand, kann er hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 642 BGB). Bleibt die Mitwirkung auch nach angemessener Nachfrist aus, kann der Dienstleister die gesetzlichen Rechte ausüben, insbesondere den Vertrag nach Fristsetzung mit Kündigungsandrohung beenden (§ 643 BGB) und Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen (§ 645 BGB).

(7) Der Kunde bewahrt Originale und Sicherungskopien aller dem Dienstleister übergebenen Inhalte auf.

(8) Der Kunde ist als Betreiber der Website für die Pflichtangaben und Rechtstexte verantwortlich (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement) und hält sie aktuell. Der Dienstleister bindet vom Kunden bereitgestellte oder beauftragte Rechtstexte nur technisch ein; § 3 Abs. 7 bleibt unberührt.

§ 5 Termine, Fristen und Verzögerungen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ in Textform vereinbart wurden; andernfalls sind sie Richtwerte.

(2) Verbindliche Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei verspäteter oder unterbliebener Mitwirkung des Kunden (§ 4), bei nachträglichen Änderungs- oder Zusatzwünschen und bei Ereignissen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, Ausfälle oder Störungen von Hostern, Providern und Drittanbietern, Angriffe auf deren Systeme, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie Naturereignisse – jeweils zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Dienstleister teilt solche Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Dauert ein Hindernis nach Absatz 2 länger als 8 Wochen an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(4) Gerät der Dienstleister in Verzug, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften; Schadensersatzansprüche unterliegen § 16. Der Kunde setzt dem Dienstleister vor Ausübung von Rücktritts- oder Kündigungsrechten eine angemessene Nachfrist, soweit dies gesetzlich nicht entbehrlich ist.

(5) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden nutzbar und zumutbar sind.

§ 6 Fertigstellung und Abnahme

(1) Der Dienstleister zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Website oder eines abgrenzbaren Teils in Textform an und fordert ihn zur Abnahme auf. Die Veröffentlichung auf der Live-Domain erfolgt nach Freigabe durch den Kunden.

(2) Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung und erklärt die Abnahme oder benennt vorhandene Mängel konkret und nachvollziehbar in Textform (z. B. mit Screenshots sowie Angabe von Browser und Gerät). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme innerhalb der Frist nicht erklärt und sie auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder wenn er die Website nach der Fertigstellungsanzeige produktiv nutzt. Auf diese Folge weist der Dienstleister in der Aufforderung zur Abnahme gesondert in Textform hin; gegenüber Verbrauchern tritt die Abnahmefiktion nur nach einem solchen Hinweis ein.

(4) Beseitigt der Dienstleister gemeldete wesentliche Mängel, fordert er den Kunden erneut zur Abnahme auf; für die erneute Prüfung gilt eine Frist von 7 Tagen. Absatz 3 gilt entsprechend.

(5) Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

(6) Hat der Kunde bei der Abnahme einen Mangel erkannt, muss er sich seine Rechte vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB).

§ 7 Preise, Umsatzsteuer und Abschlagszahlungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro. Sie können Einmalbeträge, Pauschalen oder aufwandsbezogene Vergütungen (Stunden- oder Tagessätze) umfassen.

(2) Der Dienstleister ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer, und diese wird nicht gesondert ausgewiesen. Entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, wird für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für Leistungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden.

(3) Bei Projekten kann der Dienstleister für vertragsgemäß erbrachte und nachgewiesene Teilleistungen (z. B. Konzept und Designentwurf, Umsetzung wesentlicher Seiten) Abschlagszahlungen verlangen (§ 632a BGB). Anzahlungen vor Leistungsbeginn gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.

(4) Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet. Ist absehbar, dass ein unverbindlicher Kostenanschlag wesentlich (um mehr als 15 %) überschritten wird, zeigt der Dienstleister dies unverzüglich an (§ 650 BGB); die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

(5) Kosten für Lizenzen (z. B. Themes, Plugins, Erweiterungen), Schriften, Bildmaterial, Domains, Zertifikate, Hosting-Tarife und sonstige kostenpflichtige Leistungen Dritter sowie Auslagen (z. B. Reisekosten) werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen. Wiederkehrende Lizenzen laufen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden bis zu ihrer Kündigung weiter; der Dienstleister weist bei der Bestellung auf Laufzeit und Verlängerung hin. Soweit möglich, werden Lizenzen auf den Namen des Kunden erworben.

(6) Für Preisanpassungen bei Dauerleistungen gilt § 17 Abs. 4.

§ 8 Zahlung und Verzug

(1) Einmalige Leistungen werden nach Abnahme bzw. nach Erreichen vereinbarter Abschlagsstufen abgerechnet. Wiederkehrende Entgelte (z. B. Hosting, Wartung) werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, quartalsweise zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Aufwandsabhängige Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet; auf Wunsch erhält der Kunde einen Tätigkeitsnachweis.

(2) Rechnungen werden elektronisch (per Email E-Mail) übermittelt. Der Kunde stimmt dem zu und hält seine Rechnungs- und E-Mail-Adresse aktuell.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auf das angegebene Konto (oder optional per PayPal) zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Unternehmer schulden zusätzlich die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB); sie wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit dieser durch Rechtsverfolgungskosten begründet ist. Verbraucher schulden für jede Mahnung Mahnkosten von 5 €; ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Zahlungen werden, vorbehaltlich einer abweichenden Tilgungsbestimmung des Kunden, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 BGB).

(6) Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte für Dauerleistungen länger als 30 Tage im Verzug, darf der Dienstleister nach vorheriger Androhung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen die von ihm selbst erbrachten oder bereitgestellten Dauerleistungen (z. B. Wartung, von ihm bereitgestelltes Hosting) bis zum Zahlungseingang aussetzen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 17 Abs. 3) bleibt unberührt.

(7) Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können sie nur ausüben, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Nutzungsrechte, Quellcode, Fremdkomponenten und Referenzen

(1) Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den vom Dienstleister geschaffenen Konzepten, Entwürfen, Designs, Texten, Grafiken, Programmcodes und Websites verbleiben – vorbehaltlich der folgenden Einräumung – beim Dienstleister bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Mit vollständiger Bezahlung aller fälligen Vergütungen aus dem jeweiligen Erstellungsvertrag räumt der Dienstleister dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der abgenommenen Website ein. Es umfasst den Betrieb der Website unter den vereinbarten Domains einschließlich Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung sowie ihre Anpassung und Wartung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Das Recht ist nur zusammen mit dem Betrieb der Website übertragbar (z. B. bei Rechtsnachfolge); eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist darf der Dienstleister die Nutzung untersagen und – soweit er Zugriff hat – die Website offline nehmen.

(4) Nicht eingeräumt werden Rechte an Entwicklungs- und Arbeitsdateien (z. B. Design- und Layoutdateien, Entwürfe, Rohdaten, Zwischenstände) sowie an den eigenen Bibliotheken, Bausteinen und Methoden des Dienstleisters. Diese darf er auch für andere Projekte verwenden, sofern sie keine Inhalte oder vertraulichen Informationen des Kunden enthalten. Die zum Betrieb der Website erforderlichen Dateien, die auf dem Server der Website liegen, sind vom Nutzungsrecht nach Absatz 2 umfasst. Eine Herausgabe weiterer Dateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.

(5) Enthält die Website Drittkomponenten (z. B. CMS, Themes, Plugins, Bibliotheken, Schriften, Bilder), gelten dafür vorrangig deren Lizenzbedingungen (z. B. GPL, MIT, Herstellerlizenzen). Der Kunde erhält Rechte insoweit nur im Umfang, den der jeweilige Rechteinhaber gestattet, und hält die Lizenzbedingungen ein (z. B. Namensnennung, Weitergabebeschränkungen). Der Dienstleister informiert auf Anfrage über verwendete Komponenten und Lizenzen.

(6) Der Dienstleister darf nach dem Livegang auf die Zusammenarbeit hinweisen, die Website als Referenz nutzen (Name/Logo, Screenshots, Link, Kurzbeschreibung) und auf der Website einen dezenten Herstellerhinweis mit Link („Webdesign: MD&TS muenzlein“) anbringen. Unternehmer können dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; bereits veröffentlichte Hinweise werden dann innerhalb angemessener Frist entfernt. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Referenznutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Vertrauliche Inhalte und nicht öffentliche Bereiche werden nicht gezeigt.

§ 10 Hosting, Domains und Drittanbieter

(1) Hosting erfolgt je nach Angebot entweder (a) im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Hosting-Anbieter (z. B. STRATO), wobei der Dienstleister die Einrichtung und Konfiguration übernimmt, oder (b) durch den Dienstleister, der hierfür Leistungen eines Hosting-Anbieters nutzt. Ohne abweichende Angabe im Angebot gilt Variante (b).

(2) Im Fall (a) ist der Hosting-Anbieter allein für Betrieb und Verfügbarkeit des Servers verantwortlich; der Dienstleister haftet hierfür nicht. Im Fall (b) schuldet der Dienstleister eine Verfügbarkeit der Website von 98 % im Jahresmittel, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, höhere Gewalt, Angriffe Dritter sowie Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, sofern der Dienstleister deren Beseitigung unverzüglich veranlasst. § 16 gilt.

(3) Domains werden im Namen und auf Rechnung des Kunden registriert; der Kunde ist Domaininhaber. Der Dienstleister handelt insoweit als Vermittler. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle (z. B. DENIC, Registrar). Der Dienstleister prüft nicht, ob eine Domain Rechte Dritter verletzt, und übernimmt keine Gewähr für ihre Verfügbarkeit; das prüft der Kunde selbst. Wird eine Domain ausnahmsweise im Namen des Dienstleisters registriert (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung), überträgt er sie dem Kunden auf Verlangen gegen Erstattung der nachweislichen Kosten und einer Aufwandspauschale von 25 €. Eine Zurückbehaltung ist nur wegen fälliger, unstreitiger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

(4) Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Registrare, Mail- und Newsletter-Dienste, Schriften-, Karten- und Einbettungsdienste) unterliegen deren Bedingungen. Auf Preisänderungen, Funktionsänderungen und die Einstellung dieser Dienste hat der Dienstleister keinen Einfluss. Er haftet für Ausfälle und Änderungen Dritter nur, soweit er sie zu vertreten hat (§ 16), und tritt auf Verlangen seine Ansprüche gegen den Drittanbieter an den Kunden ab. Wünscht der Kunde den Einsatz bestimmter Drittdienste, ist er für deren rechtskonformen Einsatz verantwortlich.

(5) Überschreitet die Website die im Hosting-Tarif enthaltenen Ressourcen (z. B. Speicherplatz, Datenvolumen), kann ein Tarifwechsel erforderlich werden; die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 11 Wartung, Updates und Sicherheit

(1) Nach der Abnahme liegen Betrieb, Pflege, Aktualisierung und Sicherheit der Website (insbesondere Updates von CMS, Plugins, Themes, PHP-Version und Zertifikaten) beim Kunden, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Der Dienstleister weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht regelmäßig aktualisierte Software Sicherheitslücken aufweisen kann und das Risiko von Angriffen, Schadsoftware und Ausfällen erhöht.

(2) Der Umfang eines Wartungsvertrags ergibt sich aus dem Angebot. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: inhaltliche Änderungen, Design- oder Funktionsänderungen, Neuentwicklungen, Migrationen, Wechsel auf neue Hauptversionen von CMS, PHP oder Plugins, die Anpassungen an Design, Funktionen oder Programmierung erfordern, die Behebung von Störungen durch Eingriffe Dritter sowie Sicherheitsvorfälle (§ 13).

(3) Updates führt der Dienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen in angemessenen Abständen durch. Er kann Updates zurückstellen, wenn Kompatibilitäts- oder Stabilitätsrisiken bestehen, und informiert den Kunden darüber. Vor größeren Updates erstellt er, soweit sinnvoll, eine Sicherung.

(4) Wird eine eingesetzte Software oder Version vom Hersteller nicht mehr unterstützt, informiert der Dienstleister den Kunden darüber. Die erforderliche Migration bzw. das Upgrade ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Unterbleibt sie trotz Hinweises in Textform, haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die darauf beruhen, soweit nicht § 16 Abs. 1 eingreift; er kann die Betreuung des betroffenen Systems nach angemessener Nachfrist beenden.

(5) Der Kunde stimmt Änderungen am System (z. B. Installation von Plugins, Eingriffe in Code oder Servereinstellungen, Wechsel der PHP-Version) vorher mit dem Dienstleister ab. Störungen, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen, beseitigt der Dienstleister nach Aufwand; Mängelansprüche bestehen insoweit nicht (§ 15 Abs. 6).

§ 12 Support, Störungen und Änderungswünsche

(1) Anfragen und Störungsmeldungen erfolgen per E-Mail an lukas@muenzlein.de. Supportzeiten sind Werktage von 18:00 bis 20:00 Uhr. Anfragen außerhalb dieser Zeiten gelten als am nächsten Werktag eingegangen.

(2) Eine Störung ist eine nicht unerhebliche Abweichung der Website von der vereinbarten Beschaffenheit oder Funktion (z. B. Ausfall, Fehlfunktion). Der Kunde beschreibt die Störung möglichst genau (Zeitpunkt, Fehlermeldung, durchgeführte Schritte, Browser/Gerät, Screenshots).

(3) Der Dienstleister beginnt an Werktagen innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der vollständigen Störungsmeldung mit der Bearbeitung und informiert den Kunden über das Ergebnis oder die nächsten Schritte. Die Beseitigung erfolgt in angemessener Zeit; feste Behebungsfristen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Totalausfälle werden bevorzugt behandelt.

(4) Liegt die Ursache einer Störung nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters (z. B. Hosting-Anbieter, Eingriffe Dritter, Bedienfehler, Sicherheitsvorfälle nach § 13), vergütet der Kunde den Aufwand für Analyse und Beseitigung nach dem Stundensatz, sofern der Dienstleister vorab auf die mögliche Kostenpflicht hingewiesen hat.

(5) Änderungswünsche nach der Abnahme (Inhalte, Gestaltung, Funktionen) werden nach Beauftragung in Textform in der Regel innerhalb von 10 Werktagen umgesetzt, soweit der Umfang überschaubar ist (bis ca. 2 Stunden Aufwand). Bei größeren Änderungen nennt der Dienstleister einen Terminvorschlag. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand, soweit sie nicht in einem Wartungsvertrag enthalten ist.

§ 13 Sicherheitsvorfälle, Schadsoftware und Bereinigung

(1) Ein Sicherheitsvorfall liegt vor, wenn eine Website oder ein zugehöriges System (z. B. CMS, Datenbank, Hosting-Zugang, E-Mail-Konto) nachweislich oder bei begründetem Verdacht von Unbefugten manipuliert, kompromittiert oder mit Schadsoftware infiziert wurde (z. B. Malware, Backdoors, Spam-Skripte, Weiterleitungen, Defacement).

(2) Analyse, Eindämmung, Bereinigung, Wiederherstellung und Absicherung nach einem Sicherheitsvorfall sind – vorbehaltlich Absatz 4 und eines Wartungsvertrags, der sie ausdrücklich einschließt – Zusatzleistungen. Sie werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von 30 € vergütet (Abrechnung im 10-Minuten-Takt (sogenannte Arbeitseinheit, kurz AE)) zuzüglich der Kosten Dritter (z. B. Hoster, Sicherheitsdienstleister, Lizenzen). Für Leistungen auf ausdrücklichen Kundenwunsch außerhalb der Supportzeiten oder mit vorrangiger Bearbeitung kann ein Zuschlag von 20 % berechnet werden, wenn der Dienstleister vorab darauf hingewiesen hat. Die Prüfung eines Verdachts ist auch dann zu vergüten, wenn sich kein Sicherheitsvorfall bestätigt.

(3) Die Beauftragung erfolgt in Textform. Bei Gefahr im Verzug (z. B. aktive Schadsoftware, Spam-Versand, Datenabfluss) darf der Dienstleister unaufschiebbare Sofortmaßnahmen (z. B. Sperren der Seite, Passwortwechsel, Sicherung des Ist-Zustands) im Umfang von bis zu 1 Stunden ohne vorherige Rückfrage durchführen. Darüber hinaus informiert er den Kunden, wenn voraussichtlich mehr als 1 Stunde bzw. 30 € Aufwand anfallen, und holt dessen Freigabe in Textform ein.

(4) Beruht der Sicherheitsvorfall auf einem Mangel der vom Dienstleister erbrachten Leistung, der bereits bei Abnahme vorlag (z. B. unsichere Programmierung), erfolgt die Beseitigung kostenfrei im Rahmen der Mängelansprüche (§ 15). Der Dienstleister ermittelt die Ursache, soweit technisch möglich, und teilt sie dem Kunden auf Wunsch mit. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit der Vorfall auf Ursachen außerhalb der Leistung des Dienstleisters beruht, insbesondere auf nach der Abnahme bekannt gewordenen Sicherheitslücken in CMS, Plugins, Themes oder sonstiger Software (vor allem bei fehlenden Updates ohne Wartungsvertrag), kompromittierten oder schwachen Zugangsdaten, Eingriffen oder Änderungen des Kunden oder Dritter, infizierten Geräten des Kunden oder Sicherheitsmängeln beim Hoster oder anderen Drittanbietern. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.

(5) Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der beauftragten Maßnahmen, nicht der Erfolg dauerhafter Sicherheit. Der Dienstleister kann nicht garantieren, dass sämtliche Schadkomponenten gefunden werden oder ein erneuter Angriff ausbleibt. Er empfiehlt erforderliche Folgemaßnahmen (z. B. Updates, Entfernung veralteter Erweiterungen, Passwortwechsel, Zwei-Faktor-Authentifizierung, gegebenenfalls Neuinstallation); deren Umsetzung ist gesondert zu beauftragen oder vom Kunden vorzunehmen.

(6) Der Kunde wirkt mit, insbesondere durch unverzügliche Änderung seiner Zugangsdaten, Einschaltung des Hosting-Anbieters bei Sperrung des Accounts sowie Auskunft zu Auffälligkeiten und zuletzt vorgenommenen Änderungen. Sperr-, Entsperr- und Bereinigungsgebühren des Hosting-Anbieters trägt der Kunde, soweit sie nicht vom Dienstleister zu vertreten sind.

(7) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher und erfüllt Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) selbst, insbesondere die Frist von 72 Stunden zur Meldung an die Aufsichtsbehörde. Der Dienstleister unterstützt ihn auf Wunsch nach Aufwand, insbesondere mit Informationen zum Vorfall; § 18 Abs. 4 bleibt unberührt.

(8) Setzt der Kunde empfohlene Folgemaßnahmen nicht um und kommt es deshalb erneut zu einem Vorfall, besteht für die erneute Bereinigung kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.

(9) Für Folgeschäden (z. B. Sperrung durch Hoster oder Suchmaschinen, Ranking- oder Umsatzverluste, Abmahnungen) gilt § 16.

§ 14 Datensicherung

(1) Automatische Sicherungen des Hosting-Anbieters (z. B. täglich, je nach Tarif) sind Leistungen des Anbieters. Der Dienstleister nutzt sie im Rahmen seiner Betreuung, schuldet sie aber nur, wenn er das Hosting selbst bereitstellt (§ 10 Abs. 1 Variante b), und dann nur im Umfang des Tarifs des Anbieters.

(2) Sofern im Hosting- oder Wartungspaket vereinbart, erstellt der Dienstleister zusätzlich monatlich manuelle Sicherungen (Dateien und Datenbank), speichert sie geschützt und bewahrt die letzten 5 Sicherungen, mindestens aber 100 Tage, auf.

(3) Wiederherstellungen erfolgen auf Anforderung des Kunden. Im Paket enthaltene Wiederherstellungen ergeben sich aus dem Angebot; im Übrigen werden sie nach Aufwand vergütet, es sei denn, der Datenverlust ist vom Dienstleister zu vertreten.

(4) Sicherungen können Lücken enthalten; zwischen zwei Sicherungen hinzugekommene Daten (z. B. Formulareinträge, Kommentare, Uploads) können verloren gehen. Bei unentdeckten Infektionen können auch Sicherungen betroffen sein. Der Kunde bewahrt seine Originaldateien und -inhalte selbst auf (§ 4 Abs. 7). Für Datenverlust gilt § 16 Abs. 4.

§ 15 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Mängelansprüchen (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Kunde hat zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Der Dienstleister kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder das Werk neu herstellen (§ 635 BGB). Er darf vorübergehende Zwischenlösungen einsetzen, wenn die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde ermöglicht die Prüfung und Nacherfüllung (z. B. durch Zugriff und Testmöglichkeiten).

(3) Die Nacherfüllung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Danach stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte (Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach § 16) zu.

(4) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform und mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen (vgl. § 12 Abs. 2). Gegenüber Unternehmern gilt: Entsteht durch eine verspätete Anzeige zusätzlicher Aufwand, trägt diesen der Kunde.

(5) Mängelansprüche verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren, gegenüber Unternehmern in 12 Monaten, jeweils ab Abnahme. Die verkürzte Frist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(6) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung nicht auf einer Ursache beruht, die bereits bei Abnahme im Werk des Dienstleisters lag, sondern auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Bedienung, Nichtbeachtung von Hinweisen, fehlender Wartung nach der Abnahme (§ 11), nach der Abnahme auftretenden Inkompatibilitäten (z. B. neue Browser-, Betriebssystem-, PHP-, CMS- oder Plugin-Versionen) oder auf Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern.

(7) Eine Garantie übernimmt der Dienstleister nur, wenn er sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet.

(8) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, kann der Dienstleister die Prüfung nach Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies bei zumutbarer Sorgfalt hätte erkennen können.

§ 16 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 100 € je Schadensfall.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

(5) Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die ausschließlich im Verantwortungsbereich von Drittanbietern liegen, sind dem Dienstleister nicht zuzurechnen, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Dienstleisters. Die Pflichten des Kunden zur Schadensminderung und zur Sicherung eigener Daten bleiben unberührt.

§ 17 Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung und Vertragsende

(1) Erstellungsverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Kündigt der Kunde vor der Abnahme nach § 648 BGB, sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten; für den nicht erbrachten Teil schuldet er die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Es wird vermutet, dass dem Dienstleister 5 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Betrags vorbehalten.

(2) Dauerleistungen (z. B. Wartung, Betreuung, vom Dienstleister bereitgestelltes Hosting) haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, mangels Angabe 12 Monate. Danach gilt:

  • Unternehmer: Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
  • Verbraucher: Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB, § 648a BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit mehr als einem Entgelt oder mit einem nicht unerheblichen Betrag im Zahlungsverzug ist, wiederholt trotz Abmahnung Mitwirkungspflichten verletzt, trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte veröffentlicht oder die Systeme missbräuchlich nutzt. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn erhebliche Störungen trotz angemessener Fristsetzung nicht behoben werden.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Dienstleister die Entgelte für Dauerleistungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit sich seine Kosten (z. B. für Hosting, Lizenzen, Personal) verändert haben. Erhöhungen dürfen nur die tatsächliche Kostensteigerung weitergeben; Kostensenkungen sind ebenfalls weiterzugeben. Der Dienstleister teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen.

(5) Nach Vertragsende gilt: (a) Der Dienstleister gibt Zugangsdaten und Administratorrechte zurück bzw. löscht seine Zugänge. (b) Auf Verlangen stellt er dem Kunden innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Kopie der Website (Dateien und Datenbank-Export) in gängigen Formaten bereit; die Bereitstellung ist, soweit nicht ohnehin geschuldet, nach Aufwand zu vergüten und kann bis zur Erfüllung fälliger, unstreitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zurückgehalten werden. (c) Er löscht die im Rahmen des Vertrags gespeicherten Kundendaten spätestens 30 Tage nach Vertragsende, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; Sicherungen laufen nach § 14 aus. (d) Bei einem Wechsel von Hosting oder Domain unterstützt der Dienstleister gegen Vergütung nach Aufwand. (e) Bereits eingeräumte Nutzungsrechte nach § 9 bleiben bestehen. (f) Mit dem Ende einer Wartung endet auch die Verantwortung für Updates und Sicherheit (§ 11 Abs. 1).

§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter muenzlein.de/datenschutz.

(2) Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Hosting, Wartung mit Zugriff auf Datenbanken, Kontaktformularen, Newslettern oder im Support), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; der Dienstleister stellt ein Muster bereit. Bis zum Abschluss ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, die eine solche Verarbeitung erfordern.

(3) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die auf der Website verarbeiteten personenbezogenen Daten. Er verantwortet insbesondere Rechtsgrundlagen, Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement (§ 25 TDDDG) und die Erfüllung von Betroffenenrechten. Der Dienstleister unterstützt ihn dabei im vereinbarten Umfang bzw. auf Wunsch nach Aufwand.

(4) Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Er informiert den Kunden unverzüglich über ihm bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung auftreten.

(5) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (z. B. Hosting-Anbieter) richtet sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 19 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei aus dem Vertragsverhältnis (z. B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, nicht öffentliche Inhalte, Preise) vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsende; für Zugangsdaten und personenbezogene Daten gilt sie unbefristet.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich, behördlich oder gerichtlich geboten ist.

(3) Die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Subunternehmer, Hosting-Anbieter und Berater ist im erforderlichen Umfang zulässig. Die Referenznutzung nach § 9 Abs. 6 bleibt unberührt.

§ 20 Unentgeltliche Leistungen

(1) Erbringt der Dienstleister Leistungen ausdrücklich unentgeltlich (z. B. ehrenamtliche Unterstützung gemeinnütziger Organisationen), gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nicht die Vergütung betreffen.

(2) Auf Fortführung unentgeltlicher Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Dienstleister kann sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden, aus wichtigem Grund auch fristlos. Auf Wunsch des Kunden erfolgt danach eine Übergabe nach § 17 Abs. 5.

(3) Fremdkosten (z. B. Domain, Hosting, Lizenzen) trägt der Kunde auch bei unentgeltlichen Leistungen.

(4) Für unentgeltliche Leistungen haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 16 Abs. 1. Für Mängel haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Reaktions- und Bearbeitungszeiten (§ 12) und Verfügbarkeitsangaben (§ 10) gelten bei unentgeltlichen Leistungen als unverbindliche Richtwerte.

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, wenn der Dienstleister mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(2) Änderungen dieser AGB gelten für laufende Dauerschuldverhältnisse nur mit Zustimmung des Kunden. Der Dienstleister übermittelt die Änderung in Textform; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort; das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Dienstleisters in Textform übertragen, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Der Dienstleister darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger übertragen (insbesondere bei Umwandlung oder Einbringung seines Unternehmens in eine Gesellschaft), sofern dieser die Leistungen in gleicher Qualität fortführt. Er informiert den Kunden mindestens 4 Wochen vorher in Textform; der Kunde kann den Vertrag bis zum Übergang mit Wirkung zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird. Gerichtsstand ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz des Dienstleisters; der Dienstleister kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(5) Der Dienstleister ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(7) Vertragssprache ist Deutsch.